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SchücoFlam® C

  • ​​​Vollständig gegen Hitze isolierendes, transparentes EI Sicherheitsglas
  • Raumabschluss und Isolation von 30 bis 120 Minuten (EI 30 bis EI 120)
  • Große Glasabmessungen möglich – siehe bitte unsere Dokumentation
  • Zugelassen sowohl für Schüco als auch für Jansen Systeme
  • Durch ESG-Aufbau besonders robust bei Transport, Handling und Montage
  • UV-beständig
  • In zahlreichen Variationen mit anderen Gläsern multifunktionell kombinierbar

Produktbeschreibung, Eigenschaften und Anwendung

SchücoFlam® C ist ein Feuerschutzglas aus zwei oder mehreren ESG-Scheiben. Durch den ESG-Aufbau ist es besonders robust bei Transport, Handling und Montage, UV-beständig und in zahlreichen Variationen mit anderen Gläsern multifunktionell kombinierbar.

Der Glasscheibenzwischenraum ist mit einer transparenten Interlayerschicht befüllt. Wenn der Interlayer dem Feuer ausgesetzt wird, wird er undurchsichtig (opak), schäumt auf und bildet so einen isolierenden Hitzeschild. Die Anzahl der ESG-Scheiben und der Interlayerschichten wird durch die angestrebte Feuerwiderstandsdauer bestimmt. So erfüllt SchücoFlam® C zuverlässig die höchsten Feuerschutzanforderungen. 

Die Übertragung bzw. der Durchtritt von Strahlungswärme wird für eine bestimmte Zeit fast vollständig verhindert. Je nach Aufbau hält SchücoFlam® C dem Feuer bis zu 120 Minuten stand. Die undurchsichtige, isolierende Zwischenschicht verhindert die Sicht auf das Feuer, beugt einer Panik vor und weist die Rettungskräfte auf den Ursprung des Feuers hin.

SchücoFlam® C kann sowohl im Innen- als auch im Außenbereich zum Einsatz kommen. Es wird in Stahl- und Aluminiumprofilen eingesetzt und kann als Brandschutzfenster,-türe, -trennwand, -fassade, sowie Schräg- und  Horizontalverglasung verwendet werden.

Rasche und verlässliche Lieferung

​Die Produktionszeiten für SchücoFlam® C werden von uns beabsichtigt und soweit wie möglich kurz gehalten – sprechen Sie uns bitte an.​​

Systemmerkmale

ProduktSicherheit
WerkstoffGlas
ProduktTypFixverglasung
SicherheitsmerkmaleEinbruchhemmung RC2
Einbruchhemmung RC3
OberflächeSonstige
SchallschutzErhöhter Schallschutz Rw 38 ... 45 dB
KennzahlenFeuerschutzklasse: EI30-EI120

​Aussen-Fensterelement mit umgebenden Fixfeldern
Für öffenbare Elemente kann eine CE-Kennzeichnung erstellt werden.                           CE oder ÜA          CE ab 01.10.2019 „muss“
Wenn öffenbare Element in einer zugehörigen Tragkonstruktion geprüft wurde,
(gleiches Glas, gleiche Konstruktion) und links oder rechts oder oben oder unten
ein Fixfeld angeschlossen ist, dann ist es ein Portal → CE                                               CE oder ÜA          CE ab 01.10.2019 „muss“
Wenn weiterführende Fixelemente verbaut sind, dann sind diese ÜA zu kennzeichnen.                ÜA

Aussen-Fensterelement alleine stehend
Kennzeichnung entweder mit CE oder ÜA, wobei gilt: CE als „kann“-Regelung               CE oder ÜA         CE ab 01.10.2019 „muss“

Aussen-Türelement alleine stehend
Kennzeichnung entweder mit CE oder ÜA, wobei gilt: CE als „kann“-Regelung               CE oder ÜA         CE ab 01.10.2019 „muss“

Aussen-Türelement mit Festfeld (als Portal)
Schüco ADS 80 FR60: siehe Bestellkatalog Kapitel „Aussenanwendung“                        CE oder ÜA         CE ab 01.10.2019 „muss“
Schüco ADS 80 FR30: Zulässig auf Basis der Angaben in Schüco ADS 80 FR60             CE oder ÜA           CE ab 01.10.2019 „muss“
Wenn weiterführende Fixelemente verbaut sind, dann sind diese ÜA zu kennzeichnen.                 ÜA

Fassadenelement mit Einsatzelement
Wenn ein Aussen(tür)element mit der Fassade gemeinsam geprüft wurde, dann              CE oder ÜA           CE ab 01.10.2019 „muss“
ist die Tragkonstruktion wesentlicher Bestandteil. Türe CE („kann“), Fassade CE

Zusatzinformation zu Fassaden
Eine Besonderheit in AT ist, dass es keine kompletten Feuerschutz-Fassaden gibt, sondern üblicherweise nur Abschnitte. Das bedeutet, in diesen Fällen ist eine ÜA-Kennzeichnung erforderlich.
Offene Elemente mit geschlossenem System können nicht geprüft werden und eine CE Kennzeichnung ist deshalb unzulässig (z.B. Balkone).