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CE Zeichen und Leistungserklärung DoP

​​​​​​​​​​​​​CE Kennzeichnung.pngCE Kennzeichnung und Leistungserklärung DoP

CE-Zeichen und Leistungserklärung sind vorgeschrieben als Produktinformation über Bauteile.
Sie bestätigen bestimmte Leistungseigenschaften eines produzierten und unverbauten Bauteils.
CE-Zeichen und Leistungserklärung DoP können vom Hersteller (Verarbeiter) in Form eines Typenschildes selbst erzeugt werden. Die Information kann direkt auf dem Produkt (Fassade, Fenster, Türe, NRWG, etc.) angebracht, in den kommerziellen Begleitpapieren enthalten oder per Website abrufbar sein.

Garantierte Qualität unserer Produkte
Alle Produkte unseres Hauses sind nach geltenden EN Normen positiv geprüft. Werden Elemente gemäß unseren Verarbeitungsunterlagen und mit Originalbauteilen gefertigt ist sichergestellt, dass der Endkunde hohe und geprüfte Qualität erhält. CE Kennzeichnung und Leistungserklärung DoP sind weniger Qualitätssiegel, bestätigen aber die Leistungseigenschaft des jeweiligen Bauproduktes.


 

 

Übersicht zu kennzeichnender Bauprodukte

Sicherheitsglas​​seit 08.2004
​Toreseit 04.2005​
​Fassaden​seit 12.2005 (Koexistenzphase ab 12.2004)
​RWA-NRWG​seit 09.2006 (Koexistenzphase ab 10.2005)
​Fenster und Türen​seit 02.2010 (Koexistenzphase ab  02.2007

 
7 wesentliche Anforderungen der Bauproduktenverordnung 305/2011 (ER Essential Requirements)

Die in den Produktnormen geforderten Eigenschaften begründen sich auf den in 7 wesentlichen Eigenschaften zusammengefassten Anforderungen an Bauprodukte. Sie sind Grundlage für die CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung.

1) Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
2) Brandschutz
3) Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
4) Nutzungssicherheit
5) Schallschutz
6) Energieeinsparung und Wärmeschutz
7) Nachhaltigkeit (neu seit 03.2011)

Konformitätsverfahren
Je nach Produkt werden unterschiedliche Konformitätsverfahren unterschieden. (1 / 1+ / 2+ / 3 / 4)

graph_ready.png

Fremdüberwachungspflichtige Produkte
Diese müssen von akkreditierten Stellen fremdüberwacht werden. (1, 1+, 2+)

Freiwillig zu kennzeichnende Produkte
Diese werden vom Verarbeitungsbetrieb selbst überwacht (3 und 4)

Folgende Verfahren sind zum berechtigten Ausstellen eines CE-Kennzeichens erforderlich

1) positive Prüfungen
gültige Prüfzeugnisse bzw. Prüfzeugniszusammenfassungen (Produktpass, Produktleistungspass)

2) QM-Handbuch
Verarbeiter müssen im Rahmen der CE-Kennzeichnung zur Nachvollziehbarkeit der Vorgänge bei Planung und Produktion ein Qualitätsmanagement-Handbuch führen.

3) WPK Werksinterne Produktionskontrolle
Der Verarbeiter ist verpflichtet, einen Nachweis über seine eigene Produktionsüberwachung zu erbringen. (WPK = FPC Factory Production Control)

4) Leistungserklärung (DoP Declaration of Performance)
Hersteller von Aluminium-, Kunststoff- und Stahlelementn sind ab den obenstehenden Daten verpflichtet, im Rahmen einer Leistungserklärung die Leistungseigenschaften (das Entsprechen) ihres jeweiligen Produktes mit den Anforderungen aus gültigen EN Normen zu bestätigen.
Die bis 07.2013 erforderliche Konformitätserklärung (ein einmalig in Landessprache zu erstellendes Formular) entfällt.

5) CE-Kennzeichnung
Durch diese wird für Hersteller ein gemeinsames Umfeld  innerhalb der Europäischen Union geschaffen:
- gültige Prüfungen und Prüfverfahren in ganz Europa
- ein Nachweis für alle EU-Staaten
Die CE-Kennzeichnung beinhaltet technisch relevante Angaben zum Produkt (Schlagregendichtheit, Wärmedämmung, etc.)

Sehen Sie in den folgenden Tabs Detailinformation zu unterschiedlichen Bautypen sowie Leistungserklärungen zu sicherheitsrelevanten Systembauteilen.