Aussen-Fensterelement mit umgebenden Fixfeldern
Für öffenbare Elemente kann eine CE-Kennzeichnung erstellt werden. CE oder ÜA CE ab 01.10.2019 „muss“
Wenn öffenbare Element in einer zugehörigen Tragkonstruktion geprüft wurde,
(gleiches Glas, gleiche Konstruktion) und links oder rechts oder oben oder unten
ein Fixfeld angeschlossen ist, dann ist es ein Portal → CE CE oder ÜA CE ab 01.10.2019 „muss“
Wenn weiterführende Fixelemente verbaut sind, dann sind diese ÜA zu kennzeichnen. ÜA
Aussen-Fensterelement alleine stehend
Kennzeichnung entweder mit CE oder ÜA, wobei gilt: CE als „kann“-Regelung CE oder ÜA CE ab 01.10.2019 „muss“
Aussen-Türelement alleine stehend
Kennzeichnung entweder mit CE oder ÜA, wobei gilt: CE als „kann“-Regelung CE oder ÜA CE ab 01.10.2019 „muss“
Aussen-Türelement mit Festfeld (als Portal)
Schüco ADS 80 FR60: siehe Bestellkatalog Kapitel „Aussenanwendung“ CE oder ÜA CE ab 01.10.2019 „muss“
Schüco ADS 80 FR30: Zulässig auf Basis der Angaben in Schüco ADS 80 FR60 CE oder ÜA CE ab 01.10.2019 „muss“
Wenn weiterführende Fixelemente verbaut sind, dann sind diese ÜA zu kennzeichnen. ÜA
Fassadenelement mit Einsatzelement
Wenn ein Aussen(tür)element mit der Fassade gemeinsam geprüft wurde, dann CE oder ÜA CE ab 01.10.2019 „muss“
ist die Tragkonstruktion wesentlicher Bestandteil. Türe CE („kann“), Fassade CE
Zusatzinformation zu Fassaden
Eine Besonderheit in AT ist, dass es keine kompletten Feuerschutz-Fassaden gibt, sondern üblicherweise nur Abschnitte.Das bedeutet, in diesen Fällen ist eine ÜA-Kennzeichnung erforderlich.
Offene Elemente mit geschlossenem System können nicht geprüft werden und eine CE Kennzeichnung ist deshalb unzulässig (z.B. Balkone).