AluKönigStahl darf SG-Profile (StructrualGlazing) aus rechtlichen Gründen nur an Betriebe liefern, wenn ein gültiger SG Vertrag vorliegt.
Es bestehen vier mögliche Varianten
A) Ein MB Verarbeiter möchte verkleben; dann muss mit dem Kunden ein gültiger Vertrag vorliegen.
A1) Ist AKS bis dato ohne Vertrag und ist der Verarbeiter bereit einen Vertrag zu unterfertigen, dann sendet AKS via VKA-Mitarbeiter die Langform des Schüco/AKS SG-Vertrages.
A2) Ist AKS bis dato ohne Vertrag und verweigert der Verarbeiter, den Vertrag zu unterfertigen, dann muss mindestens die Minimalversion des AKS SG-Vertrages unterfertigt werden.
B) Anstelle des Verarbeiters verklebt ein Verklebebetrieb nach Wahl des MB-Kunden; auch hier ist ein gültiger Vertrag erforderlich.
B1) Ist AKS bis dato ohne Vertrag und ist der Verklebebetrieb bereit einen Vertrag zu unterfertigen, dann sendet PM International die Langform des Schüco/AKS SG-Vertrages.
B2) Ist AKS bis dato ohne Vertrag und verweigert der Verklebebetrieb, den Vertrag zu unterfertigen, dann muss mindestens die Minimalversion des AKS SG-Vertrages unterfertigt werden.
Ansprechpartner für Fragen
ist seit Mai 2018 Hr. Danislav Stratiev, d.stratiev@alukoenigstahl.bg; Tel. 00359 2 817 1929.
Wo sind die Verträge zu finden?
Sämtliche Verträge (Rohversionen und unterfertigte Versionen) sind für AKS Mitarbeiter auf dem AKS Sharepoint einsehbar und herunterzuladen.
https://portal.alukoenigstahl.net/AKS-I/AKS Verträge/Lizenzverträge SG
Verträge für Länder ausserhalb Österreichs müssen von unseren Organisationen vor Versand in Landessprache übersetzt werden.